Frage 2105 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ab welcher Bruttomasse muss ein Versandstück, das Stoffe der Klasse 7 enthält, mit der zulässigen Bruttomasse gekennzeichnet sein?

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Richtige Antwort zu Frage 2105

  • A: Mehr als 50 kg

Fundstelle: 5.2.1.7.3 ADR

Erklärung

Nach 5.2.1.7.3 ADR muss ein Versandstück der Klasse 7 mit der zulässigen Bruttomasse gekennzeichnet sein, wenn seine Bruttomasse über 50 kg liegt.

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