Frage 2006 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Was bedeuten die einzelnen Angaben in der Codierung (UN) 4G/Y25/S/0125/D... auf einer Verpackung? Y ___________________________________________________________________________ 25/S ___________________________________________________________________________ 0125 ___________________________________________________________________________ D ___________________________________________________________________________

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Antwortvorschlag zu Frage 2006

Y: Bauart erfolgreich geprüft für Verpackungsgruppen II und III; 25/S: Bruttohöchstmasse 25 kg, Verpackung für feste Stoffe oder Innenverpackungen (S); 0125: Herstellungsdatum Januar 2025 (vorgeschrieben sind die letzten beiden Ziffern des Herstellungsjahres, hier 25; der Monat ist bei 4G freiwillig, Pflicht nur bei 1H und 3H); D: Staat, der die Erteilung des Kennzeichens zugelassen hat (Deutschland, Unterscheidungszeichen im internationalen Kraftverkehr)

Fundstelle: 6.1.3.1 c) bis f) ADR

Erklärung

Y heißt, die Bauart ist für die Verpackungsgruppen II und III erfolgreich geprüft. 25/S steht für 25 kg Bruttohöchstmasse und feste Stoffe oder Innenverpackungen. 0125 ist das Herstellungsdatum Januar 2025 (Pflicht sind nur die letzten beiden Ziffern des Jahres, der Monat ist bei 4G freiwillig), und D steht für Deutschland als zulassenden Staat (6.1.3.1 c bis f ADR).

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