Frage 2008 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
UN 1347 soll in Fässern befördert werden. Die Stoffmenge in jedem Fass beträgt 20 kg. Ist dies zulässig? Nennen Sie auch die Verpackungsanweisungen!
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Antwortvorschlag zu Frage 2008
Nein. Nach Sondervorschrift PP 25 der Verpackungsanweisung P 406 darf UN 1347 nur bis höchstens 15 kg je Versandstück verpackt werden. Anzuwenden: P 406 (mit PP 25, PP 26) und MP2.
Fundstelle: 4.1.4.1 P 406, Sondervorschrift PP 25 ADR
Erklärung
Nein. Nach der Sondervorschrift PP 25 der Verpackungsanweisung P 406 darf UN 1347 nur bis höchstens 15 kg je Versandstück verpackt werden, 20 kg sind also zu viel. Anzuwenden sind P 406 mit PP 25 und PP 26 sowie MP2.
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