Frage 1019 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wer ist Verpacker im Sinne der GGVSEB?
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Antwortvorschlag zu Frage 1019
Das Unternehmen, das die gefährlichen Güter in Verpackungen einschließlich Großverpackungen und IBC einfüllt oder die Versandstücke zur Beförderung vorbereitet; Verpacker ist auch, wer gefährliche Güter verpacken lässt oder Versandstücke oder deren Kennzeichnung oder Bezettelung ändert oder ändern lässt.
Fundstelle: § 2 Abs. 4 GGVSEB
Erklärung
Verpacker ist nach § 2 Abs. 4 GGVSEB das Unternehmen, das gefährliche Güter in Verpackungen, Großverpackungen oder IBC einfüllt oder Versandstücke zur Beförderung vorbereitet. Auch wer verpacken lässt oder Versandstücke, ihre Kennzeichnung oder Bezettelung ändert oder ändern lässt, ist Verpacker.
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