Frage 1014 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie zwei auf § 3 Abs. 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes beruhende Rechtsverordnungen!
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Antwortvorschlag zu Frage 1014
GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt); GGVSee (Gefahrgutverordnung See) (weitere: GbV, GGAV, GGKostV)
Fundstelle: § 3 Abs. 1 GGBefG
Erklärung
Auf Grund der Ermächtigung in § 3 Abs. 1 GGBefG sind zum Beispiel die GGVSEB und die GGVSee erlassen worden. Weitere Beispiele sind die GbV, die GGAV und die GGKostV.
Weitere Fragen: Nationale Rechtsvorschriften
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- 1016Mit welchem Höchstmaß der Geldbuße sind Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung bedroht?
- 1017Nennen Sie zwei Gesetze oder Rechtsverordnungen außerhalb der Gefahrguttransportvorschriften, von deren Regelungsbereich auch gefährliche Güter erfasst werden!
- 1018In welchem Paragraphen der GGVSee sind die Ordnungswidrigkeiten aufgeführt?
- 1019Wer ist Verpacker im Sinne der GGVSEB?
- 1020Wer ist Auftraggeber des Absenders im Sinne der GGVSEB?