Frage 2100 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welcher Amtssprache muss der Ausdruck "Umverpackung" angegeben sein?

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Antwortvorschlag zu Frage 2100

In einer Amtssprache des Ursprungslandes, und wenn diese nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, zusätzlich in Deutsch, Englisch oder Französisch.

Fundstelle: 5.1.2.1 a) (i) ADR

Erklärung

Der Ausdruck steht nach 5.1.2.1 a) (i) ADR in einer Amtssprache des Ursprungslandes. Ist diese weder Deutsch, Englisch noch Französisch, kommt zusätzlich eine dieser drei Sprachen dazu.

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