Frage 2097 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Ein Gerät, das eine Natrium-Ionen-Batterie (Nennenergie 500 Wh) enthält, ist UN 3552 zugeordnet und soll in Übereinstimmung mit der Sondervorschrift 400 verpackt und befördert werden. Wie muss das Versandstück gekennzeichnet werden?

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Antwortvorschlag zu Frage 2097

Kennzeichen für Batterien nach 5.2.1.9 mit der UN-Nummer UN 3552; Mindestabmessungen 100 mm x 100 mm

Fundstelle: 3.3.1 Sondervorschrift 400, 5.2.1.9 ADR

Erklärung

Das Versandstück erhält das Kennzeichen für Batterien nach 5.2.1.9 mit der UN-Nummer UN 3552. Es muss mindestens 100 mm x 100 mm groß sein.

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