Frage 2088 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Nennen Sie den Abschnitt für die Kennzeichnung von Versandstücken bei Anwendung der Vorschriften für in freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter.
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Richtige Antwort zu Frage 2088
- A: 3.5.4
Fundstelle: 3.5.4 ADR
Erklärung
Die Kennzeichnung von Versandstücken mit in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern regelt Abschnitt 3.5.4 ADR.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2089Sind undurchsichtige Umverpackungen mit in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern in Innenverpackungen mit einer Nettomenge von jeweils 2 ml und einer Nettomenge je Außenverpackung von 200 ml mit dem Ausdruck "Umverpackung" zu kennzeichnen? Nennen Sie auch die Unterabschnitte.
- 2090Nennen Sie die Bedeutung und die Mindestabmessungen dieses Piktogramms für Großpackmittel.
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- 2092In welchem Fall ist dieses Kennzeichen auf einem Versandstück mit gefährlichen Gütern nicht erforderlich?
- 2093In welchem Fall ist dieses Kennzeichen auf einem Versandstück mit gefährlichen Gütern nicht erforderlich? Nennen Sie zwei Möglichkeiten.
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