Frage 2088 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Nennen Sie den Abschnitt für die Kennzeichnung von Versandstücken bei Anwendung der Vorschriften für in freigestellten Mengen verpackte gefährliche Güter.

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Richtige Antwort zu Frage 2088

  • A: 3.5.4

Fundstelle: 3.5.4 ADR

Erklärung

Die Kennzeichnung von Versandstücken mit in freigestellten Mengen verpackten gefährlichen Gütern regelt Abschnitt 3.5.4 ADR.

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