Frage 2075 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Eine Palette mit mehreren Versandstücken unterschiedlicher Gefahrgüter, deren Zusammenladung zulässig ist, ist mit einer undurchsichtigen Folie umwickelt. Wo müssen die Gefahrzettel angebracht sein?

Genau eine Antwort ist richtig.

Lösung anzeigen

Richtige Antwort zu Frage 2075

  • A: Auf der Folie und auf den Versandstücken

Fundstelle: 5.1.2.1 ADR

Erklärung

Nach 5.1.2.1 ADR bleiben die Versandstücke bezettelt. Weil die Zettel durch die Folie nicht sichtbar sind, muss zusätzlich die Umverpackung gekennzeichnet und bezettelt werden.

Weiter zu Frage ›