Frage 2075 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Eine Palette mit mehreren Versandstücken unterschiedlicher Gefahrgüter, deren Zusammenladung zulässig ist, ist mit einer undurchsichtigen Folie umwickelt. Wo müssen die Gefahrzettel angebracht sein?
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Richtige Antwort zu Frage 2075
- A: Auf der Folie und auf den Versandstücken
Fundstelle: 5.1.2.1 ADR
Erklärung
Nach 5.1.2.1 ADR bleiben die Versandstücke bezettelt. Weil die Zettel durch die Folie nicht sichtbar sind, muss zusätzlich die Umverpackung gekennzeichnet und bezettelt werden.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
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