Frage 2077 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Wo müssen Gefahrzettel nach Muster 7A (Kategorie I-WEISS), 7B (Kategorie II-GELB) oder 7C (Kategorie III-GELB) an einem Versandstück angebracht sein?
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Richtige Antwort zu Frage 2077
- A: An zwei gegenüberliegenden Seiten
Fundstelle: 5.2.2.1.11.1 ADR
Erklärung
Nach 5.2.2.1.11.1 ADR müssen diese Gefahrzettel an zwei gegenüberliegenden Außenseiten des Versandstücks angebracht werden.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2078Mit welcher Kennzahl müssen bei Versandstücken Gefahrzettel nach Muster Nr. 7E ergänzt werden?
- 2079Welche zwei Bedingungen bestimmen die Kategorie I-WEISS, II-GELB oder III-GELB eines Versandstückes?
- 2080Geben Sie die Nummer des Gefahrzettels an, der an einem Versandstück (Transportkennzahl 3, Dosisleistung/Außenfläche 1 mSv/h) anzubringen ist.
- 2081Welches Kennzeichen muss auf einem Versandstück angebracht sein, das Cer, 4.1, II, enthält? Die Kriterien des Absatzes 2.2.9.1.10 treffen nicht zu.
- 2082Wo müssen an Großpackmitteln mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter, die gefährliche Güter enthalten, die UN-Nummern angebracht werden?
- 2083Ein Großpackmittel mit einem Fassungsraum von 1000 Liter enthält eine Kaliumhydroxidlösung. Welche Kennzeichen sind zusätzlich zu den Gefahrzetteln erforderlich und wo müssen sie angebracht werden? Die Kriterien des Abschnitts 2.9.3 und des Kapitels 2.10 treffen nicht zu.