Frage 2077 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Wo müssen Gefahrzettel nach Muster 7A (Kategorie I-WEISS), 7B (Kategorie II-GELB) oder 7C (Kategorie III-GELB) an einem Versandstück angebracht sein?

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Richtige Antwort zu Frage 2077

  • A: An zwei gegenüberliegenden Seiten

Fundstelle: 5.2.2.1.11.1 ADR

Erklärung

Nach 5.2.2.1.11.1 ADR müssen diese Gefahrzettel an zwei gegenüberliegenden Außenseiten des Versandstücks angebracht werden.

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