Frage 2047 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Müssen Verpackungen für Rettungsmittel, selbstaufblasend, den Vorschriften des Teils 6 entsprechen? Nennen Sie auch die Verpackungsanweisung an.
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Antwortvorschlag zu Frage 2047
Nein. Jede geeignete Verpackung nach 4.1.1 und 4.1.3 ist zugelassen, die Verpackungen müssen nicht den Vorschriften des Teils 6 entsprechen. Verpackungsanweisung P 905.
Fundstelle: 4.1.4.1 P 905, 3.2 Tabelle A UN 2990 ADR
Erklärung
Nein. Für selbstaufblasende Rettungsmittel gilt P 905. Jede geeignete Verpackung nach 4.1.1 und 4.1.3 reicht, sie muss nicht den Vorschriften des Teils 6 entsprechen.
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