Frage 2026 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

UN 1950 Druckgaspackungen, 2.1 (10 Stück) und 2 Innenverpackungen á 1 l UN 1170 Ethanol, 3, II, sind im Unternehmen als Abfall zu entsorgen. Dürfen diese nach Absatz 4.1.1.5.3 in einer Außenverpackungen zusammengepackt werden? Geben Sie auch eine kurze Begründung!

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Antwortvorschlag zu Frage 2026

Nein. Stoffe der Klasse 2 (sowie Gegenstände) sind von der Zusammenpackung von Abfällen nach 4.1.1.5.3 ausgeschlossen.

Fundstelle: 4.1.1.5.3 a) ADR

Erklärung

Nein. Nach 4.1.1.5.3 a) ADR sind Stoffe und Gegenstände der Klasse 2 von der Zusammenpackung von Abfällen ausgeschlossen. Die Druckgaspackungen dürfen deshalb nicht mit dem Ethanol in eine Außenverpackung.

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