Frage 2031 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

UN 1950 Druckgaspackungen (Klassifizierungscode 5F) sollen in einer Kiste aus Pappe befördert werden (keine Beförderung als begrenzte Menge). Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten, wenn die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht erfüllt sind? Nennen Sie auch die Fundstelle der Verpackungsanweisung!

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Antwortvorschlag zu Frage 2031

55 kg

Fundstelle: 4.1.4.1 P 207 b) ADR

Erklärung

Sind die Vorschriften des 4.1.1.3 nicht erfüllt, gilt für UN 1950 nach P 207 b) eine begrenzte Nettomasse je Versandstück. Sie beträgt 55 kg. Die Verpackungsanweisung ist P 207 in 4.1.4.1 ADR.

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