Frage 2031 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
UN 1950 Druckgaspackungen (Klassifizierungscode 5F) sollen in einer Kiste aus Pappe befördert werden (keine Beförderung als begrenzte Menge). Welche höchste Nettomasse darf das Versandstück enthalten, wenn die Vorschriften des Unterabschnitts 4.1.1.3 nicht erfüllt sind? Nennen Sie auch die Fundstelle der Verpackungsanweisung!
In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.
Antwortvorschlag anzeigen
Antwortvorschlag zu Frage 2031
55 kg
Fundstelle: 4.1.4.1 P 207 b) ADR
Erklärung
Sind die Vorschriften des 4.1.1.3 nicht erfüllt, gilt für UN 1950 nach P 207 b) eine begrenzte Nettomasse je Versandstück. Sie beträgt 55 kg. Die Verpackungsanweisung ist P 207 in 4.1.4.1 ADR.
Weitere Fragen: Verkehrsträgerübergreifender Teil
- 2032Eine Verpackung hat die Codierung (UN) 4G/X50/S/... . Nennen Sie die Bruttohöchstmasse für das Versandstück.
- 2033Wie groß ist der höchstzulässige Fassungsraum eines UN-geprüften Stahlkanisters mit abnehmbarem Deckel?
- 2034UN 3226 Selbstzersetzlicher Stoff, Typ D, fest (Benzensulfonylhydrazid), soll verpackt werden. Welche höchstzulässige Menge ist in einem Versandstück zulässig? Nennen Sie auch die Verpackungsmethode!
- 2035UN 3555 soll verpackt und versandt werden. Welche Verpackungen sind dafür zulässig und welchen höchsten Fassungsraum dürfen diese haben?
- 2036Zirkonium-Pulver, trocken (VG I) soll in einem UN-geprüften Fass aus Metall verpackt werden! Welche höchste Bruttomasse darf dieses Fass nicht überschreiten!
- 2037Nennen Sie die höchstzulässige Verwendungsdauer einer Verpackung mit der Codierung (UN) 3H1/... , wenn wegen der Art des Stoffes keine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben ist.