Frage 2016 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Welche Bruttomasse darf ein Versandstück mit Gefahrgut in begrenzten Mengen nicht überschreiten?

In der Prüfung beantwortest du diese Frage frei. Überleg dir deine Antwort und vergleiche sie dann mit der Musterlösung.

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Antwortvorschlag zu Frage 2016

30 kg je zusammengesetzte Verpackung; 20 kg bei Trays in Dehn- oder Schrumpffolie

Fundstelle: 3.4.2, 3.4.3 ADR

Erklärung

Nach 3.4.2 und 3.4.3 ADR darf die Bruttomasse 30 kg je zusammengesetzter Verpackung nicht überschreiten. Bei Trays in Dehn- oder Schrumpffolie sind es 20 kg.

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