Frage 2018 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Die Beförderung von UN 2776, Verpackungsgruppe II, soll nach den Vorschriften für begrenzte Mengen in Versandstücken erfolgen. Zusätzlich soll hierfür eine Umverpackung verwendet werden. a) Nennen Sie die höchste Mengengrenze für die Innenverpackung und die zulässige Gesamtbruttomasse für ein Versandstück. b) Nennen Sie außerdem die Abschnitte, aus denen hervorgeht, welche Kennzeichen auf dem Versandstück bzw. der Umverpackung anzubringen sind.

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Antwortvorschlag zu Frage 2018

a) 1 l je Innenverpackung, höchstens 30 kg brutto je Versandstück (20 kg bei Trays in Dehn- oder Schrumpffolie); b) Kennzeichnung des Versandstücks nach 3.4.7, der Umverpackung nach 3.4.11

Fundstelle: 3.2 Tabelle A Spalte 7a, 3.4.2, 3.4.3, 3.4.7, 3.4.11 ADR

Erklärung

Hier sind es a) höchstens 1 l je Innenverpackung und höchstens 30 kg brutto je Versandstück (20 kg bei Trays in Dehn- oder Schrumpffolie), nach 3.2 Tabelle A Spalte 7a, 3.4.2 und 3.4.3. b) Für die Kennzeichnung gilt 3.4.7 beim Versandstück und 3.4.11 bei der Umverpackung.

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