Frage 13007024 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung

In welcher / welchen Sprache(n) müssen die schriftlichen Weisungen ausgestellt sein, wenn der Schiffsführer nur die deutsche Sprache beherrscht?

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Richtige Antwort zu Frage 13007024

  • C: In Deutsch und in einer Sprache, die auch der Sachkundige lesen und verstehen kann.

Fundstelle: 5.4.3.2

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