Frage 13006057 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung
Was muss hinsichtlich der Bezeichnung „blauer Kegel“ bzw. „blaues Licht“ eines Tankschiffes beachtet werden, wenn eine gültige Gasfreiheitsbescheinigung vorliegt?
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Richtige Antwort zu Frage 13006057
- B: Die Bezeichnung kann weggenommen werden.
Fundstelle: 7.2.5.0.1
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