Frage 12006051 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung
An welchen Stellen dürfen gefährliche Güter in Versandstücken, für die ein blauer Kegel/blaues Licht gefordert wird, geladen oder gelöscht werden?
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Richtige Antwort zu Frage 12006051
- A: An von der zuständigen Behörde für diesen Zweck bezeichneten oder zugelassenen Stellen.
Fundstelle: 7.1.4.7.1
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