Frage 11005014 von 691 · ADN-Sachkundigenprüfung

Handelt es sich bei einer Ladung beschädigter Autobatterien um Gefahrgut?

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Richtige Antwort zu Frage 11005014

  • B: Ja, beschädigte Batterien gelten als Gefahrgut.

Fundstelle: 3.2.1 Tabelle A, 2.2.9.1.7, 3.3.1 Sondervorschrift 598

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