Frage 2176 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten
Welche Hauptgefahr (Eigenschaft) muss für die Einstufung eines Stoffes in die Klasse 4.1 vorliegen?
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Richtige Antwort zu Frage 2176
- B: Entzündbarer fester Stoff
Fundstelle: 2.2.41.1.1 ADR
Erklärung
Hauptgefahr der Klasse 4.1 ist der entzündbare feste Stoff. Dazu zählen nach 2.2.41.1.1 ADR auch selbstzersetzliche und polymerisierende Stoffe sowie desensibilisierte explosive feste Stoffe.
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