Frage 2040 von 883 · Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

In welchen Zeitabständen müssen die wiederkehrenden Prüfungen von Gefäßen (kein Verbundwerkstoff) für UN 2036 Xenon erfolgen?

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Antwortvorschlag zu Frage 2040

10 Jahre

Fundstelle: 4.1.4.1 P 200 Tabelle 2 ADR

Erklärung

Die Fristen für wiederkehrende Prüfungen stehen in P 200 Tabelle 2 in 4.1.4.1 ADR. Für UN 2036 Xenon in Gefäßen ohne Verbundwerkstoff sind das 10 Jahre.

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